Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
(1) Frau Katrin Tauscher, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Wellenreiter - Die schwimmenden Ferienhäuser“, Schulstraße 4, 01189 Dresden, Deutschland (nachfolgend auch „Wellenreiter“ oder „wir“ genannt) bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit Hausboote zu mieten.
(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber Wellenreiter ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Hausordnung sowie ergänzend die Hafennutzungsordnung der Stadt Ribnitz-Damgarten. Die Wellenreiter-Regelwerke gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für den Fall, dass Sie die Wellenreiter-Regelwerke nicht gelten lassen wollen, haben Sie uns dies vorher anzuzeigen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wie bspw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
§ 2 Preise
Für die auf unserer Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung
(1) Der jeweilige Bootstyp und genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Zur Auswahl stehen grundsätzlich Hausboote der Typen Floating 44 und Floating 30. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Zusatzleistungen wie Parkplätze und/oder Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse an Anbieter vor Ort.
(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des jeweiligen Hausbootes dar. Sie können zunächst über das Kontaktformular auf unserer Website, über Internetportale oder per Telefon eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen. Steht das gewünschte Mietobjekt im erwünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, so erhalten Sie unsererseits ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Mietvertrages inklusive Rechnung.
(3) Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform per E-Mail erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in unserem Angebot ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto wird die Buchung verbindlich und der Mietvertrag ist geschlossen.
(4) Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Zugang unseres Mietangebotes. Hierauf wird nochmals in unserem Angebot gesondert hingewiesen.
(5) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit dem Mietangebot zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersendet werden.
§ 4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Kaution, Kurabgabe
(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:
- 30 % bei Vertragsabschluss (Anzahlung)
- 70 % bis spätestens 43 Tage vor dem Buchungszeitraum
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 43 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.
(2) Im Mietpreis ab 4 Übernachtungen sind enthalten:
- Bettwäsche,
- Geschirrtuch,
- ein Handtuchset pro Person bestehend aus einem Hand- und einem Badetuch, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist,
- alle anfallenden Nebenkosten,
- Endreinigung.
Bei kürzeren Aufenthalten bis zu 3 Übernachtungen sind Bettwäsche, Geschirrtuch und Handtücher nicht im Mietpreis enthalten.
(3) Bei der Übernahme der Hausboote ist eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR pro Woche fällig. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl. Schlüsselverlust und für evtl. Schäden am und im Boot. Sie wird bei der Ankunft vor Ort in bar vom Mieter an die Hausverwaltung entrichtet und beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Im Falle von Schäden, welche unter dem Wert der Kaution liegen, wird die Kaution anteilig erstattet.
(4) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung. Die Kaution ist am Anreisetag in bar (vgl. vorstehend Absatz 3) zu übergeben.
(5) Die seit Januar 2018 fällige Kurabgabe ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird durch die Gäste selbst am Anreisetag entsprechend der aktuellen Entgeltliste in der Tourist-Information entrichtet. Bei Abreise weist der Gast seine somit erworbene Kurkarte der Hausverwaltung nach. Kann er das nicht, so ist Wellenreiter, vertreten durch die Hausverwaltung, berechtigt, die nicht gezahlte aber fällige Summe mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.
§ 5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unserer Hausboote um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei der zusätzlichen Vermietung der Kanus um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).
§ 6 Maximale Belegung
Die maximale Belegung eines Hausbootes vom Typ Floating 44 ist auf vier Personen (Haus Charlotte und Rosi), für ein solches vom Typ Floating 30 (Haus Paula) auf zwei Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchungsanfrage angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot, behält sich Wellenreiter vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Entschädigung von Wellenreiter im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Soweit Sie die Anzahlung (vgl. § 4 Absatz 1) nicht zahlen, bedarf es keiner weiteren Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.
(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder weitere Zahlung bereits geleistet, so besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.
(3) Sollten Sie im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, so sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:
a.) bis zum 43. Tag vor Anreise: 100,00 EUR Bearbeitungspauschale,
b.) 42 bis 33 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises,
c.) ab 32 Tage vor Anreise: 70% des Gesamtmietpreises
d.) ab 5 Tage vor Anreise: 90 % des Gesamtmietpreises.
Ihnen steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens offen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen werden.
(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht Wellenreiter insbesondere im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung zu oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.
§ 8 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Wellenreiter nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wellenreiter wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird Wellenreiter dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
§ 9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Hausboot, dem Ponton, an den Anlagen des Hafens sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, gegenüber Wellenreiter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Wellenreiter
(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von Wellenreiter für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet Mietrecht Anwendung.
(2) Wellenreiter leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
2. Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
3. Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die vorstehenden Absätze des § 10 gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung
(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 16 Uhr und endet am Tag der Abreise bis 10 Uhr, soweit nicht vorab etwas anderes vereinbart wird. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Ribnitz-Damgarten für uns abzuwickeln. Sie ist – obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung der Objekte beauftragt ist – berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zu den Hausbooten zu verlangen.
(2) Sollten Sie am Anreisetag absehbar nach 20 Uhr anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können.
(3) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen. Des Weiteren erhalten Sie eine Nutzungsvereinbarung zum WLAN, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen und unterzeichnen.
(4) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung der Kurkarten und der Inventarliste sowie eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben. Sie wird mit der Kaution verrechnet.
(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassenen Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich Wellenreiter vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
(6) Der Aufenthalt von Haustieren auf dem Boot ist nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen dieses Verbot behält sich Wellenreiter vor, die Kosten einer außerordentlichen Reinigung bzw. die Kosten für Ersatzbeschaffungen von Inventar zu erheben. Dafür erhöht sich die zu hinterlegende Kautionssumme auf 200,00 EUR.
§ 12 Zutrittsrecht zum Hausboot
(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Hausbooten bei Gefahr im Verzug.
(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 13 Datenschutz
Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung.
§ 14 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: Juli 2021